Hello Again Logo
Jetzt Demo buchen

Teilnahmebedingungen hello again Loyalty Awards 2025

Diese Teilnahmebedingungen gelten für den Most Creative App Award 2025 sowie den Loyalty Efficiency Award 2025, die von der hello again GmbH (Dr. Herbert-Sperl-Ring 3, 4060 Leonding, Firmenbuch-Nr: FN 467382 b) im Rahmen des Events Howard 100 vergeben werden.

1. Veranstalter und Zweck des Awards

Veranstalter ist die hello again GmbH (im Folgenden „Veranstalter“). Die Awards dienen der Auszeichnung besonderer Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der hello again App durch Kund:innen von hello again.

2. Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Einreichung aufrechte Kundenbeziehungen mit dem Veranstalter unterhalten und die hello again App aktiv nutzen.

(2) Die Anmeldung darf nur von natürlichen Personen erfolgen, die beim teilnehmenden Unternehmen beschäftigt sind und über die entsprechende Befugnis verfügen, dieses im Rahmen der Teilnahme zu vertreten.

(3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen und Personen, die keine Kund:innen des Veranstalters sind,

  • ehemalige Kund:innen des Veranstalters,

  • Einzelpersonen, die nicht im Namen eines Unternehmens handeln,

  • Minderjährige,

  • unbefugte Personen, die nicht im Auftrag oder mit der Zustimmung des jeweiligen Unternehmens handeln.

3. Einreichung und Fristen

(1) Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das Online-Formular auf der offiziellen Landingpage.

(2) Einreichfrist: 10. Oktober 2025, 23:59 Uhr (MESZ).

(3) Zugelassen sind gängige Dateiformate (z. B. Dokumente, PDFs, Bilddateien).

(4) Unvollständige oder nach Ablauf der Frist eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

4. Verantwortung der Teilnehmer:innen

(1) Die einreichende Person garantiert mit Abgabe der Unterlagen, dass:

  • sämtliche Angaben vollständig und richtig sind,

  • sie befugt ist, die Einreichung im Namen des Unternehmens vorzunehmen,

  • alle erforderlichen Rechte an den eingereichten Materialien bestehen,

  • die Zustimmung von erkennbar dargestellten Personen vorliegt.

(2) Für den Inhalt der Einreichung ist ausschließlich das teilnehmende Unternehmen verantwortlich.

(3) Manipulationen oder falsche Angaben führen zum sofortigen Ausschluss.

5. Nutzungs- und Verwendungsrechte

(1) Mit der Einreichung räumt das teilnehmende Unternehmen dem Veranstalter unentgeltlich das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die eingereichten Materialien im Zusammenhang mit dem Award zu nutzen, insbesondere zur:

  • Bewertung durch die Jury,

  • Präsentation im Rahmen des Events,

  • Veröffentlichung in Print-, Online- und Social-Media-Kanälen des Veranstalters.

(2) Eine Nutzung der Materialien zu anderen Zwecken erfolgt nicht.

6. Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

(2) Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass sämtliche erforderlichen Einwilligungen Dritter (z. B. bei abgebildeten Personen) vorliegen.

(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

7. Ausschluss und Widerruf

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer:innen bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei unvollständigen oder falschen Angaben sowie bei Manipulationsversuchen jederzeit vom Award auszuschließen.

(2) Ein Widerruf der Teilnahme ist bis zum Ablauf der Einreichfrist möglich.

8. Rechtsweg und Gerichtsstand

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung oder Abtretung des Awards ist nicht möglich.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

(3) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien, Österreich.

9. Haftungsausschluss

(1) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den fehlerfreien und ununterbrochenen Betrieb der technischen Systeme, die zur Einreichung genutzt werden.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die verspätete Übermittlung von hochgeladenen Dateien, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters zurückzuführen ist.

(3) Die Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, Sicherungskopien ihrer eingereichten Materialien aufzubewahren.